Nach der Ministerpräsidentenkonferenz der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen am 06. März 2021 die Corona-Verordnung geändert, wobei nicht alle möglichen Lockerungen für den Sportbetrieb übernommen wurden.

Ab Montag, dem 08.03.2021, gelten in Niedersachsen die folgenden Regeln für den Sport:

  • Die sportliche Betätigung (drinnen und draußen) von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten ist zulässig. (§ 2, Absatz (3), Ziffer 10)

  • Draußen können 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren zusammen mit bis zu zwei betreuenden Personen Sport treiben. (§ 2, Absatz (4), Satz 1)

  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. (§ 2, Absatz (4), Satz 3)

  • Keine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bei sportlicher Betätigung (§ 3, Absatz (4), Ziffer 7)

  • Für den Individualsport gibt es Sonderregeln (gemäß Klarstellung des Sozialministeriums): Es können einzelne Paare sportlich aktiv sein, solange der Abstand zwischen den Paaren groß genug ist, bis zum Spielstart die Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, die üblichen Hygieneregeln eingehalten und die Paare nicht durchmischt werden.
    • So können z.B. in der Großraumhalle drei Paare getrennt voneinander Badminton spielen.
    • Tischtennis könnte so an vier Tischen gespielt werden.
    • Im Haus des Sports können bei Einhaltung der Regeln und mit der gebotenen Vorsicht zwei Paare Darts spielen.
    • Übungsleiter*innen sollten mit dem Vorstand abklären, welche sportliche Betätigung im Einzelnen möglich ist.

Die Übungsleiter und der Vorstand werden nun prüfen, welche Angebote wir unter diesen Rahmenbedingungen wieder machen können (z.B. Mini-Trainingsgruppen für Tischtennis in der Halle oder Kinderturnen draußen).

Da abzusehen ist, dass sich diese Regeln in den nächsten Wochen dynamisch ändern werden, versuchen wir, den aktuellen Stand immer in unseren Dokumenten zu den Sportartspezifischen Regeln abzubilden.