Nach der Ministerpräsidentenkonferenz der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen am 06. März 2021 die Corona-Verordnung geändert, wobei nicht alle möglichen Lockerungen für den Sportbetrieb übernommen wurden.

Ab Montag, dem 08.03.2021, gelten in Niedersachsen daher die folgenden Regeln für den Sport:

  • Die sportliche Betätigung (drinnen und draußen) von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten ist zulässig. (§ 2, Absatz (3), Ziffer 10).

  • Draußen können 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren zusammen mit bis zu zwei betreuenden Personen Sport treiben. (§ 2, Absatz (4), Satz 1)

  • Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. (§ 2, Absatz (4), Satz 3)

  • Keine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bei sportlicher Betätigung (§ 3, Absatz (4), Ziffer 7).

Die Übungsleiter und der Vorstand werden nun prüfen, welche Angebote wir unter diesen Rahmenbedingungen wieder machen können (z.B. Mini-Trainingsgruppen für Tischtennis in der Halle oder Kinderturnen draußen).

Da sich diese Regeln in den nächsten Wochen und Monaten vermutlich sehr dynamisch entwickeln werden, sind wir bestrebt, die Dokumente zu den sportartspezifischen Regelungen auf unserer Webseite immer an die aktuellen Bedingungen anzupassen.