Zwei neue Online-Sport-Angebote beim HTV
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- Geschrieben von Hartmut Ritter
Und schon wieder zwei neue Online-Angebote des HTV: Unsere erfahrene Übungsleiterin Sieglinde Krone (Foto) bietet ab sofort zwei neue Online-Kurse beim HTV an. Dienstags ab 9 Uhr startet sie mit Fitness für Jedermann/-frau in den Tag und auch donnerstags geht es mit ihr ab 9 Uhr etwas entspannter mit Gymnastik nach Pilates weiter. Beide Angebote sind für HTV-Mitglieder kostenfrei. Man muss sich aber vorher anmelden, um den Online-Zugang zu bekommen. Das geht entweder über die Homepage H I E R oder die Geschäftsstelle des HTV unter 0441-5050936 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Der HTV verfügt somit inzwischen über folgende Online-Angebote:
- Montag, ZUMBA, 18.30 Uhr
- Dienstag, Fitness für Jedermann, 9.00 Uhr
- Dienstag, FASZIEN, 18.00 Uhr
- Mittwoch, POWERFITNESS, 17.45 Uhr
- Donnerstag, Gymnastik nach Pilates, 9.00 Uhr
- Donnerstag, GANZKÖRPERFITNESS (TABATA), 19.00 Uhr
- Freitag, TABATA, 18.00 Uhr
Landkreis Oldenburg führt die Luca-App ein
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- Geschrieben von Hartmut Ritter
Der Landkreis Oldenburg hat mitgeteilt, die neue Luca-App landkreisweit einzuführen. Davon profitieren u.a. auch die Sportvereine, weil damit die Teilnahme an Sportangeboten unkompliziert und sicher dokumentiert wird. Das aufwendige und umständliche Ausfüllen von Zetteln entfällt damit. Am Einfachsten ist es die App auf seinem Smartphone zu installieren. Es soll auch spezielle Schlüsselanhänger geben, die anstelle der luca-App benutzt werden können. Der Hundsmühler TV wird die Luca-App unterstützen und einführen. Weitere Informationen erfolgen in Kürze an dieser Stelle. Am Besten die App schon einmal über den QR-Code herunterladen!
Auswirkung der neuen Corona-Verordnung vom 08. März 2021 auf den HTV-Sportbetrieb
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- Geschrieben von Achim Posse
Nach der Ministerpräsidentenkonferenz der vergangenen Woche hat das Land Niedersachsen am 06. März 2021 die Corona-Verordnung geändert, wobei nicht alle möglichen Lockerungen für den Sportbetrieb übernommen wurden.
Ab Montag, dem 08.03.2021, gelten in Niedersachsen die folgenden Regeln für den Sport:
- Die sportliche Betätigung (drinnen und draußen) von insgesamt höchstens fünf Personen aus insgesamt höchstens zwei Haushalten ist zulässig. (§ 2, Absatz (3), Ziffer 10)
- Draußen können 20 Kinder und Jugendliche bis 14 Jahren zusammen mit bis zu zwei betreuenden Personen Sport treiben. (§ 2, Absatz (4), Satz 1)
- Die Nutzung von Umkleideräumen und Duschen ist nicht zulässig. (§ 2, Absatz (4), Satz 3)
- Keine Pflicht zur Mund-Nasen-Bedeckung bei sportlicher Betätigung (§ 3, Absatz (4), Ziffer 7)
- Für den Individualsport gibt es Sonderregeln (gemäß Klarstellung des Sozialministeriums): Es können einzelne Paare sportlich aktiv sein, solange der Abstand zwischen den Paaren groß genug ist, bis zum Spielstart die Mund-Nasen-Bedeckung getragen wird, die üblichen Hygieneregeln eingehalten und die Paare nicht durchmischt werden.
- So können z.B. in der Großraumhalle drei Paare getrennt voneinander Badminton spielen.
- Tischtennis könnte so an vier Tischen gespielt werden.
- Im Haus des Sports können bei Einhaltung der Regeln und mit der gebotenen Vorsicht zwei Paare Darts spielen.
- Übungsleiter*innen sollten mit dem Vorstand abklären, welche sportliche Betätigung im Einzelnen möglich ist.